DWA Landesverband Nord-Ost

Grundstücksentwässerung

Hier finden Sie alle Informationen zur Grundstücksentwässerung und zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

© DWA-LV Nord-Ost

Grundstücksentwässerung

Für öffentliche Abwasserkanäle und -leitungen sowie dazugehörige Bauwerke gehört die regelmäßige Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes längst zum Standard.

Im nichtöffentlichen Bereich sieht das leider anders aus. Noch fehlen im DWA-Landesverband Nord-Ost die gesetzlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie sie in anderen Ländern z.B. NRW, Hamburg oder Hessen zu finden sind. Aber das Bewusstsein für dichte Kanäle wächst bei Aufgabenträgern, Kommunen und Grundstückseigentümern.

Sachkunde Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Seit vielen Jahren engagiert sich die DWA zum Thema Grundstücksentwässerung sowohl in der Regelwerksarbeit als auch im Bereich der Beruflichen Bildung. Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen hat der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 31.03.2009 definiert.

Nach § 61 a des Landeswassergesetzes NRW müssen Grundstückseigentümer ihre neu errichteten Abwasserleitungen sofort, bereits bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen lassen. Das Hamburger Abwassergesetz und die EKVO Hessen regeln die Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung von GEA durch Eigenkontrolle und Fachbetriebe.

Ansprechpartner

Martin Hesse

Tel.: +49 391 9901 82-90
Fax: +49 391 9901 82-94
Mail: dwa@dwa-no.de

Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung

Die am 11. Mai 2011 gegründete Gütegemeinschaft verfolgt das Ziel „... die Umweltverträglichkeit von Abwasseranlagen der Grundstücksentwässerung zu verbessern und damit den Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässer und Boden durch undichte Abwasseranlagen entgegenzuwirken“ (vgl. Satzung §2).

Die Gütegemeinschaft ist verantwortlich für die Inhalte der Überprüfungen und entscheidet über die Vergabe der Gütezeichen. Auch die Zulassung der Prüfer obliegt der Gütegemeinschaft.

Die Eignung als Fachfirma für Grundstücksentwässerungsanlagen kann durch den Erwerb des Gütezeichens nachgewiesen werden. Dafür wurde das neue „Gütezeichen Grundstücksentwässerung“ (RAL-GZ 968) konzipiert. Es basiert auf dem Merkblatt DWA-M 190 „Eignung von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen“, das 2009 durch die DWA vorgelegt wurde

© Tobias Rottmann/ KASSELWASSER

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